Allgemeine Mietbedingungen zum Verleih von Fahrrädern und Elektrofahrrädern
- Der Mieter erkennt mit der Übergabe den bereitgestellten Zustand des Mietgegenstandes als vertragsgerecht bzw. vertragssicher an: Mit der Übergabe des Mietgegenstandes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
- Bei Personen unter 16 Jahren erfolgt die Vermietung nur über einen Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter oder Aufsichtsperson.
- Der Mietgegenstand ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet. Der Mieter hat sich vor Antritt der Fahrt davon überzeugt
- Es erfolgt eine technische Einweisung und sachgemäße Übergabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter. • Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird nach Abschluss des Mietvertrags ausgeschlossen.
- Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden.
- Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet. Die späteste Rückgabezeit ist um 17.30 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr erhoben.
- Bikes World bietet keinen Abholservice im Pannenfall.
Pflichten der Mieter
- Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
- Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt vom einwandfreien Zustand des Mietgegenstandes. Mängel bzw. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter sowie der örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
- Der Mieter haftet mit einer maximalen Eigenbeteiligung von 100,-€ für Schäden. Ausgenommen sind vorsätzliche oder grobfahrlässige Beschädigungen am Mietobjekt. Die Versicherung kommt bei Diebstahl nur an einem festen Gegenstand abgeschlossenen Zustand zu tragen. Bikes World stellt daher Fahrradschlösser kostenlos zum Verleih zur Verfügung.
- Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen und mutwillig herbeigeführt wurden, gehen zu Lasten des Mieters.
- Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.
- Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist unzulässig. • Dem Mieter wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
- Das Befahren von Bikeparks mit Bikes World Leihrädern ist untersagt.
Reparaturen
- Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.
- Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
- Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatzrad gestellt.
Haftung
- Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. • Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrads und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind, sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.
- Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.